1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Beförderungsbestimmungen gelten für die Gustav 1908 GmbH sowie alle ihr angeschlossenen Unternehmen.
2. Vertragsabschluss
Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer Reservierung oder eines Schiffschartervertrages erkennt der Fahrgast die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.
3. Fahrplanänderungen und höhere Gewalt
Fahrplanänderungen bleiben der Gustav 1908 GmbH vorbehalten. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z. B. Nebel, Sturm, Eisgang), behördlich angeordneter Sperrung von Wasserstraßen oder Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik) können Fahrten abgebrochen, Fahrtrouten geändert oder Veranstaltungen auf den Schiffen im Hafen durchgeführt werden. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Der Gustav 1908 GmbH bleibt der Einsatz anderer Schiffe als der im Fahrplan oder auf dem Fahrschein/Reservierungsformular genannten Schiffe vorbehalten. Informationen und Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Die Durchführung der Fahrt kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 10 Fahrkarten für die betreffende Fahrt verkauft sind. Wird eine Fahrt aufgrund zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt, wird der Fahrpreis in voller Höhe zurückerstattet.
4. Preise und Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte es nach Vertragsabschluss zu einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer kommen, so sind diese Erhöhungen vom Kunden zu tragen.
5. Fahrscheinverkauf und -vorweisung
Fahrscheine müssen vor Antritt der Fahrt an den Kassen gelöst werden. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen und während der Fahrt aufzubewahren. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens beim Überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden. Fahrscheine sind nur am aufgedruckten Fahrtag gültig. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, muss der notwendige Fahrschein nachgelöst und ein Zusatzpreis von EUR 29,- entrichtet werden. Der Zusatzpreis ist sofort zu zahlen.
6. Rückerstattungen
Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Auch bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Fahrpreises. Diese Regelung gilt sowohl für Fahrscheine, die an Tageskassen, im Onlineshop als auch über eigene Verkaufsstellen und Agenturen erworben wurden.
7. Platzreservierungen
Bei Fahrten mit Platzkarten besteht nur Anspruch auf einen Platz an dem auf dem Fahrschein oder der Reservierung angegebenen Tisch. Bei erforderlichen Änderungen oder Umbuchungen ist die Gustav 1908 GmbH berechtigt, einen anderen Tisch zuzuweisen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz an diesem Tisch besteht nicht. Bei Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Reisebegleiter für die Einhaltung der Platzreservierung verantwortlich. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener Strecken bei Tageskarten und Hin- und Rückfahrkarten ist ausgeschlossen.
8. Gutscheine
Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von der Gustav 1908 GmbH zum Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen, ausgenommen Wassertaxi. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen gelten die gleichen Bestimmungen wie für gelöste Fahrscheine. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Für die Einlösung von Gutscheinen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
9. Reservierungen und Abholung von Karten
Reservierte Karten sind bis spätestens 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Kasse abzuholen. Für nicht abgeholte Karten gelten die Stornierungsbedingungen. Für Charterfahrten gelten gesonderte Stornierungsbedingungen, die im Schiffschartervertrag geregelt sind.
10. Charterfahrten
Für Charterfahrten gilt eine Mindestmietdauer von 3 Stunden, beginnend ab/an Hafen Berlin. Schiffe werden mit dem Standard-Stuhlplan bereitgestellt. Für zusätzliche Räumarbeiten auf Kundenwunsch wird die benötigte Zeit als zusätzliche Charterzeit berechnet. Für Charterfahrten ist zwingend eine Cateringvereinbarung mit der Gustav 1908 GmbH abzuschließen.
11. Stornierungsbedingungen
11.1. Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Die Fristwahrung erfolgt mit dem Eingang der Stornierung bei der Gustav 1908 GmbH.
11.2. Für Reservierungen pro Person gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 15 Tage vor Fahrtbeginn: kostenfreie Stornierung.
- Später bis 4 Tage vor Fahrtbeginn: 20% des Gesamtpreises.
- Bis zum Vortag der Fahrt um 15:00 Uhr: 50% des Gesamtpreises.
- Danach oder bei Nichtantritt der Fahrt: 100% des Gesamtpreises.
11.3. Für Schiffscharterverträge gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 90 Tage vor Fahrtbeginn: 10% des Gesamtpreises.
- Später als 90 Tage, aber mehr als 14 Tage vor Fahrtbeginn: 50% des Gesamtpreises.
- Weniger als 14 Tage vor Fahrtbeginn: 70% des Gesamtpreises.
- Weniger als 7 Tage vor Fahrtbeginn: 90% des Gesamtpreises.
- Ab 3 Tage vor Fahrtbeginn oder bei Nichtantritt: 100% des Gesamtpreises.
11.4. Für vorbestellte gastronomische Leistungen gilt: Die endgültige Teilnehmerzahl muss spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. Bei späterer Reduzierung der Personenzahl berechnen wir 100% der vereinbarten gastronomischen Leistungen.
12. Verhalten an Bord und Sicherheitsvorschriften
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und des Schiffsführers ist unbedingt Folge zu leisten, um einen geregelten Ablauf und die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.
13. Haftung für Schäden
Der Fahrgast haftet für alle durch sein Verhalten verursachten Schäden an Schiffen, Steganlagen, Einrichtungen oder Inventar. Bei Schiffscharter haftet auch der Mieter für Schäden.
14. Ermäßigungen
Es werden Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gewährt. Kinder unter 6 Jahren fahren kostenfrei, Kinder bis 14 Jahre erhalten eine Ermäßigung (Siehe Ticketpreise). Ermäßigungen gelten nicht für Sonderfahrten, Tagesfahrten, Ganztagesfahrten oder Fahrten mit gastronomischen Leistungen.
15. Sonstige Bestimmungen
- Hunde sind an Bord nur mit Leine erlaubt. Maulkorbpflicht besteht im Land Brandenburg.
- Fahrräder können nur nach Verfügbarkeit gegen eine Gebühr von 5 EUR pro Fahrrad transportiert werden.
- Das Mitbringen von mitgebrachten Speisen und Getränken ist an Bord nicht gestattet.
- Sperriges Gepäck kann nur nach Verfügbarkeit befördert werden. Bestimmte gefährliche oder unangenehm riechende Stoffe werden nicht transportiert.